1.§
Wer das Grundstück nutzen möchte muß Jugendarbeit betreiben im sinne des gründers der Weltweiten Pfadfinderbewegung „Robert Stephenson Smyth Baden-Powell, 1. Baron Baden-Powell“
2.§
Die anfrage muß mindestenes eine Woche vor dem Besuch beim Grundstückswart beantragt werden
3.§
Mit dem Grundstück ist Pfleglich umzugehen und wenn was kaputtgegangen ist, ist dies dem Grundstückswart zu melden.
4.§
Nachbarwiesen dürfen nur nach absprache mit dem Landwirt über den Grundstückswart genutzt werden.
5.§
Der Müll darf nur in den dafür vorgesehenen stellen entsorgt werden.
6.§
Der Grundstückswart bzw. in vertretung haben Mitglieder der Führerrunde des Stammes Ritter von Rodenstein uneingeschrenktes Hausrecht um Schaden der Pfadfinderarbeit in Rimbach abwenden zu können.